Elternberatung nach §95

Elternberatung nach §95

Seit 2013 gibt es für Eltern minderjähriger Kinder vor einer einvernehmlichen Scheidung die Verpflichtung, dass sie eine vom Gericht anerkannte Elternberatung besuchen und bestätigen lassen müssen.
Ich berate Einzelpersonen und Paare bei folgenden Themen:

Besprechung entlastender Maßnahmen zur Unterstützung für Eltern und Kinder, damit regelmäßige Kontakte in einer konfliktfreieren Atmosphäre stattfinden.

 

wie Kinder in unterschiedlichen Entwicklungsphasen die Trennung ihrer Eltern erleben - Sorgen, Unsicherheiten, Ängste.

 

wie Kinder in unterschiedlichen Entwicklungsphasen die Trennung ihrer Eltern erleben und wie es zu Sorgen, Unsicherheiten, Trauer, Wut, Schuldgefühlen, Ängsten oder anderen möglichen Reaktionen der Kinder kommen kann, wenn sich das Umfeld plötzlich verändert.

 

Ziel ist es, den Eltern die Sicht des Kindes von außen - als unbeteiligter Dritter - zu beleuchten und verständlich zu machen.  Die Elternberatung hat nicht die Absicht, Eltern in ihren Erziehungsmethoden zu bewerten. Sie hat den Sinn, persönliche Fähigkeiten und Stärken zu aktivieren und zum Wohl des Kindes neue Lösungsansätze zu schaffen. Dies trägt wesentlich zur Entlastung der gesamten Familie bei.

Kosten

*Preise sind Umsatzsteuerbefreit
1 Einheit Einzelberatung à 50min € 70.-
1 Einheit Paarberatung à 50min pro Person € 45.-

Für die Kosten der Paragraph 95 Beratung gibt es keine Kostenrückerstattung.